Beschlussempfehlung:

Der Amtsausschuss des Amtes Barnim-Oderbruch beschließt, gemäß der §§ 65-69 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 5. März 2024 (GVBl. I/24, [Nr. 10], S., ber. [Nr. 38]), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2025 (GVBl. I/25, [Nr. 27], S. 1), die Haushaltssatzung mit anliegendem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2027.


Sachverhalt und Begründung:

Gemäß der §§ 65-69 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 5. März 2024 (GVBl. I/24, [Nr. 10], S., ber. [Nr. 38]), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2025 (GVBl. I/25, [Nr. 27], S. 1), ist die Haushaltssatzung mit anliegendem Haushaltsplan in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

Der Haushaltsplan 2027 wird hiermit im 2. Entwurf zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt.


Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Ja


Anlagen: - Haushaltssatzung mit anliegendem Haushaltsplan und weiteren Anlage